Ambulante Tarifrevision: Genehmigungsverfahren TARDOC

TARMED bildet aktuell die Tarifstruktur für die Abrechnung der ambulanten Leistungen ab. TARMED wurde per 01. Januar 2004 eingeführt. Er umfasst mehr als 4600 Positionen für sämtliche ärztlichen und wenige nicht ärztlichen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich.

Während mehreren Jahren hat die FMH mit den beteiligten Tarifpartnern eine Gesamtrevision des TARMED erarbeitet. Im Frühjahr 2019 konnten die intensiven Verhandlungen für einen neuen ambulanten Tarif abgeschlossen werden und sowohl die Delegiertenversammlung wie auch die Ärztekammer der FMH haben im Mai 2019 dem neuen Tarifvorschlag TARDOC 1.0 zugestimmt. Die neue Tarifstruktur wurde dann von curafutura und der FMH am 12. Juli 2019 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Ende Juni 2020 fand eine Nachreichung eines gemeinsames Kostenneutralitätskonzeptes statt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat während 500 Tagen die inhaltliche Prüfung des eingereichten Tarifvorschlags vorgenommen.

Inzwischen ist der Prüfbericht des BAG bei der FMH eingetroffen. Zudem fand am 03.12.20 ein vom  Bundesrat Alain Berset einberufener „ Runder Tisch“ mit allen Tarifpartnern statt. Dieser war konstruktiv und die FMH konnte gemeinsam mit curafutura die Position betreffend TARDOC gut einbringen. Der Bundesrat appellierte nochmals an die anwesenden Tarifpartner (mit dabei waren auch Santésuisse und H+) sich zusammen zu tun und gemeinsam nach einer geeigneten Tarifstruktur im ambulanten Bereich zu suchen. Der Bundesrat möchte dazu einen Letter of Intent mit allen KVG-Tarifpartnern bis Ende Jahr aufsetzen, der die weitere Zusammenarbeit in einer möglichen gemeinsamen Lösungssuche festhält. Ob dies gelingen wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Curafutura und FMH arbeiten derweilen an der detaillierten Analyse des Prüfberichtes des BAG zum TARDOC und bereiten Nachbesserungspunkte für dessen Umsetzung in TARDOC vor.

Die FMH rechnet damit, dass sie im Januar 2021 nähere Angaben über die Ziele, das weitere Vorgehen und den weiteren Zeithorizont im Genehmigungsverfahren TARDOC machen kann. Die FMPP wird sie dann wieder informieren.

Ab Januar 2021 gilt TARPSY 3.0

TARPSY 3.0 wurde am 01. Januar 2021 eingeführt. Im November 2020 wurde durch die SwissDRG AG bereits die Folgeversion TARPSY 4.0 vorgestellt. Das System wurde auf der Datengrundlage von 2019 entwickelt, bei Kindern und Jugendlichen wurden zusätzlich die Fälle aus 2018 miteinbezogen. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen beschrieben.

Am TARPSY-Grouper wurden verschiedene Weiterentwicklungen vorgenommen, v.a. an den Splitbedingungen in verschiedenen diagnosebasierten Kostengruppen. So wurde z.B. die Mutter-Kind-Behandlung als Splitbedingung in einzelnen Kostengruppen eingeführt und die Komplexbehandlung bei polymorbiden alterspsychiatrischen Akutpatienten. In TARPSY 4.0 gibt es neu 22 statt bisher 20 psychiatrische Kostengruppen.

Der Zusatzentgeltkatalog wurde beinahe unverändert aus der TARPSY-Version 3.0 übernommen. Die Abgeltung der Belastungsurlaube wurde von Vertretern der Fachgesellschaften bereits in der vorhergehenden Version als nicht kostendeckend bemängelt. Sie wurde auch in TARPSY 4.0 nicht erhöht. Neu kann sie bei Erwachsenen 4 Mal abgerechnet werden, statt 3 Mal.

Die Normierung des Systems erfolgte diesmal auf Basis der Daten des Bundesamtes für Statistik, statt wie bisher mit Daten aus dem Anwendungsbereich der SwissDRG AG, dadurch liegen der Normierung mehr Behandlungsfälle zu Grunde. TARPSY 4.0 unterscheidet sich damit insgesamt nur in wenigen Merkmalen von der vorhergehenden Version und soll ab dem 01.Januar 2022 zur Anwendung kommen.

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