


Alexander Zimmer, Präsident der Ständigen Tarif-Kommission (STK)
Mit Spannung wurde sie erwartet: die Delegiertenversammlung der FMH vom 26. Januar 2017. Zentrales Thema auf der Traktandenliste war die Tarifrevision und dabei insbesondere die Abstimmung über die Vorschläge der AG Dignitäten zur Abbildung der quantitativen Dignitäten und die Definition der Kriterien zur qualitativen Dignität. Die Genehmigung des neuen Dignitätskonzeptes war Grundbedingung, um überhaupt die Umsetzung des Detailkonzeptes TARCO in Angriff nehmen zu können. Mit dem doppelt positivem Votum der Delegierten der FMH sind nun die Voraussetzungen vorhanden, um zunächst unter den Ärzteorganisationen selbst und dann später unter Einbezug der Tarifpartner eine mehrheits- und genehmigungsfähige revidierte Tarifstruktur zu schaffen.
Gleiches Einkommen (aus der OKP) bei gleicher Lebensarbeitszeit für alle Ärztinnen und Ärzte
Der aus hochrangigen Vertretern der FMH-Dachverbände zusammengesetzten Arbeitsgruppe (AG Dignitäten) war es nach intensiv geführten Verhandlungen gelungen Modelle zur Abbildung und zum Ersatz der heutigen quantitativen Dignitäten im Konsens zu erarbeiten. Zudem wurden die Kriterien für die Anwendung der qualitativen Dignitäten von der Arbeitsgruppe neu definiert. Damit konnten die wichtigsten, unter den Fachgesellschaften bisher heiss umstrittenen, übergeordneten Problemstellungen gelöst werden. Künftig soll eine individuelle ärztliche Dignität (IAD) das Lebenseinkommen der Ärzteschaft ausgleichen, das je nach Facharzt- oder Schwerpunkttitel aufgrund der dadurch verlängerten Weiterbildungszeiten unterschiedlich ist. Damit wurde von allen Fachgesellschaften implizit auch das Prinzip «gleiches Einkommen (aus der OKP) bei gleicher Lebensarbeitszeit für alle Ärztinnen und Ärzte» für gültig geheissen.
Effektivitätszuschlag auch für für Zeitleistungen
Ferner sieht das neue Dignitätskonzept für Zeitleistungen einen Effektivitätszuschlag vor. Ein solcher Effektivitätsgewinn konnte bisher nur bei Handlungsleistungen erzielt werden, indem für die Erbringung der Leistung bei einem Patienten weniger Zeit benötigt wurde, als der Handlung zugrunde gelegt war. Ärzte, die ihre Leistungen über den Zeittarif abrechnen waren dadurch benachteiligt, obwohl sowohl Diagnostik als auch Therapie mit zunehmender Erfahrung effizienter durchgeführt werden können. Psychiaterinnen und Psychiater, die ausschliesslich über Zeitleistungen abrechnen, können künftig ebenfalls von zunehmender Effizienz bei zunehmender Erfahrung profitieren. Weitere zentrale Eckpunkte von TARCO sind verbindliche Tarifierungsregeln für alle Beteiligten, die transparente Kommunikation zwischen diesen und die Definition von klaren Entscheidungsprozessen, -kompetenzen und -gremien. Die Plausibilisierung und gegebenenfalls Anpassung der Minutagen von volumenstarken Handlungsleistungen werden ein weiteres wichtiges Element der nun beginnenden Arbeiten sein.
TARCO-Zeitplan
Im Januar 2017 wurden allen Fachgesellschaften Zusammenarbeitsverträge zugestellt, die eine verbindliche Basis für die weiteren Tarifarbeiten darstellen sollen. Nachdem die FMH-Delegiertenversammlung am 26. Januar 2017 dem Konzept zu den Dignitäten und der Umsetzung des TARCO-Detailkonzeptes zugestimmt hat, können die Arbeitsgruppen umgehend mit der kapitelbezogenen Detailarbeit starten. FMPP-Beteiligungen sind in allen, die Psychiatrie betreffenden Arbeitsgruppen, garantiert. Ziel ist es, zunächst innerhalb der Ärzteschaft, eine mehrheitsfähige Tarifstruktur zu erarbeiten, die den gesetzlichen Anforderungen an die Sachgerechtigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit des Tarifs Rechnung trägt. Im Anschluss daran sollen die Tarifpartner mit einbezogen werden. Mitte 2018 soll dann dem Bundesrat eine gemeinsame überarbeitete Tarifstruktur zur Genehmigung eingereicht werden.
Politische Ebene
Der Bundesrat hat angekündigt, im April 2017 seine Eingriffe in die aktuell noch gültige Tarmed-Tarifstruktur in die Anhörung zu geben. Seine Absicht ist es, diese Eingriffe auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Auf der Ebene des Parlament bilden aber die Aktivitäten Richtung Abschaffung des Subsidiaritäts-Prinzips im Tarifwesen ein erhebliches, noch schwer abschätzbares Risiko, für den Erhalt der Tarifautonomie.