

Seit Anfang dieses Jahres haben zwei Sitzungen mit Vertretern des BAG und der Psychologie- und Psychiatrieberufeverbände stattgefunden (17.2. und 27.5.) Danach wurde am 1.7. eine dritte Sitzung durchgeführt, zu der neben den Psychiatrie- und Psychologieverbände auch die Versicherer, die Spitäler und die Kantone (GD) eingeladen waren. Die FMPP hat an all diesen Sitzungen wiederholt und sehr dezidiert darauf hingewiesen, dass das neue Anordnungsmodell, also diese Neuregelung, nur die psychologische Psychotherapie betrifft. Wir haben verlangt, dass die Bedingungen der ärztlichen Psychotherapie unverändert bleiben und dass die beiden Therapieformen in zwei verschiedenen Verordnungstexten geregelt werden müssen; d.h. es muss/soll eine neue Verordnung für «psychologische Psychotherapie» geben. Die bisherige KLV Art. 2&3, die die ärztliche Psychotherapie regelt, bleibt bestehen. Diese dürfen nicht zu unseren Ungunsten verändert werden. Verschiedene Einwände unsererseits hat das BAG in seinen provisorischen Empfehlungen, die anlässlich der Sitzung vom 1.7. präsentiert wurden, aufgenommen:
Wichtig zu wissen ist, dass das BAG Vorschläge und Empfehlungen macht, dass aber der Bundesrat allein entscheidet. Den Zeitpunkt, wann diese Entscheide fallen werden, kennen wir nicht. Wir werden unsere Mitglieder auf dem Laufenden halten und möglichst zeitnah informieren.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat sich zu den Verordnungsentwürfen zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie konsultieren lassen. Sie beschloss, dazu eine Kommissionsmotion einzureichen «Zulassungssteuerung von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen» mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, die Instrumente der Kantone zur Zulassungssteuerung für Ärzte auf psychologische Psychotherapeuten zu erweitern. Weiter richtet die Kommission in einem Schreiben drei Empfehlungen an den Bundesrat. Darin befürwortet sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung die Umstellung auf ein Anordnungsmodell. Sie empfiehlt dem Bundesrat jedoch mit 13 zu 11 Stimmen, die Anordnungsbefugnis auf Psychiater zu beschränken. Zudem soll die Kostengutsprache durch die Versicherer für maximal 30 Sitzungen erfolgen (Empfehlung mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen).