

Christoph Gitz, Geschäftsführer
20.3914: Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
Am 19. März hat der Bundesrat entschieden, das heutige Modell der delegierten Psychotherapie (Delegationsmodell) durch ein Anordnungsmodell auf den 1. Juli 2022 abzulösen, mit einer Übergangsfrist bis Ende 2022 (siehe dazu unseren Extra-Newsletter vom 23. März 2021) Auch wenn dadurch die ärztliche Psychotherapie nicht betroffen ist, kann diese Neuregelung der psychologischen Psychotherapie wichtige Implikationen für die ärztliche Psychotherapie mit sich bringen. Die Details zur Umsetzung des Anordnungsmodells sind noch nicht bekannt. Das BAG trifft sich Ende April mit den involvierten Verbänden, um entsprechende Fragen zu klären. Wir werden Sie selbstverständlich zeitnah informieren, uns auch weiterhin für gute Arbeitsbedingungen einsetzen und praktische Empfehlungen abgeben.
Im Zusammenhang mit dem Anordnungsmodell ist die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) vom Juni 2020 von Bedeutung, die den Bundesrat beauftragt, die Frage der Zulassung von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen im Rahmen einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu regeln. Dies würde den Kantonen die Möglichkeit gegeben, das Leistungsangebot von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zu steuern. Sowohl der Bundesrat wie auch der Nationalrat haben diese Motion angenommen. Im Ständerat ist die Motion noch hängig und wird evtl. in der Sommersession oder aber erst in der Herbstsession behandelt.
Fristgerecht hat die FMPP beim BSV im Rahmen der Vernehmlassung die Stellungnahme über die Ausführungsbestimmungen zur Weiterentwicklung der IV eingereicht. Bereits Mitte Februar hatte sie der FMH eine Stellungnahme abgegeben. Die Unterlagen können im internen Bereich der FMPP-Homepage eingesehen werden. Die Präsidien der kantonalen Gesellschaften wurden eingeladen, sich inhaltlich einzubringen sowie auch eigene Stellungnahmen direkt einzureichen.
17.022: Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV), Vernehmlassung des BSV zu den Ausführungsbestimmungen
Auf den 1.Januar 2022 soll die Weiterentwicklung der IV in Kraft gesetzt werden. Die Gesetzesrevision verspricht, die Eingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und von Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen zu verbessern: Sie sollen intensiver betreut werden, auch dank optimierter Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Die Vorlage, die Mitte 2020 von National- und Ständerat verabschiedet wurde, ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist, auf allen Seiten das Vertrauen in die Gutachterverfahren wieder herzustellen. Dafür soll neu eine unabhängige Qualitätskommission gebildet werden. Es braucht auch mehr Transparenz bei der Vergabe von Gutachtenaufträgen und bei der Untersuchungssituation selber. Die bisherige Gutachterpraxis der IV und deren Umgang mit Einwänden vonseiten der behandelnden Ärzt*innen haben wohl dazu geführt, dass viele gut ausgebildete Psychiater*innen sich nicht als Gutachter für die IV-Stellen zur Verfügung stellen, weil sie ein negatives Bild der IV haben.
Künftig sollen günstigere oder bessere Modelle erprobt werden, um das Kostenwachstum in den Griff zu kriegen. Einige wichtige Massnahmen befinden sich nun in der Differenzbereinigung.
19.046: Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1)
Das vom Bundesrat im August 2019 verabschiedete erste von zwei Massnahmenpaketen, welche zum Ziel haben, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen, enthält unter anderem Vorschläge wie die Schaffung einer nationalen Tariforganisation für den ambulanten Bereich oder ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel. Nach der Behandlung der Vorlage in der Sommersession 2020 im Nationalrat folgte in der Herbstsession der Ständerat. Einige wichtige Massnahmen befinden sich nun in der Differenzbereinigung. Während der Ständerat in der aktuellen Session dem Nationalrat bei der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife gefolgt ist, bleibt der Experimentierartikel umstritten. Grundsätzlich wollen beide Kammern diesen Artikel, der es erlaubt, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben (zum Beispiel Einführung kantonaler Krankenkassen). Uneinig bleiben sich die Räte über die Voraussetzungen, solche Pilotprojekte durchzuführen. Konkret: Ob im Gesetz Bereiche aufgelistet werden sollen, in welchen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen.