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Jährliche Erhebung der Infrastruktur - und Personalkostendaten (IPL) durch Roko-Studie (Rollende Kostenstudie)

Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPVorstandSTKAus dem Verband

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die neuesten Entwicklungen zur jährlichen Erhebung der Infrastruktur- und Personalkostendaten mittels RoKo-Studie sowie darüber, wie sich eine TARDOC-Tarifposition zusammensetzt. 

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AL-Höchstgrenze im TARDOC: FMH-Umfrage verlängert bis 30. September 2026

Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTKAus dem Verband

Wie wir Sie bereits in unseren High-Priority-Newslettern vom 7. und 22. Juli informiert haben, sind bei der konkreten Umsetzung der politisch beschlossenen AL-Höchstgrenze im TARDOC weiterhin verschiedene Fragen offen.

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Höchstgrenze für ärztliche Leistungen im TARDOC: Gemeinsam handeln und Verantwortung übernehmen

Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTKAus dem Verband

In den vergangenen Tagen hat die vom Bundesrat vorgesehene Höchstgrenze für ärztliche Leistungen (AL-Höchstgrenze) zu zahlreichen Fragen und teilweise zu erheblicher Verunsicherung geführt.

Mit diesem High Priority Newsletter möchten wir unsere Mitglieder über den aktuellen Stand informieren und die Situation für die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Praxis einordnen.

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AL-Höchstgrenze im TARDOC: FMH-Umfrage bis 30. September 2026

Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTKAus dem Verband

Das Parlament hat im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 eine Höchstgrenze für ärztliche Leistungen (AL) im TARDOC beschlossen. Die konkrete Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe wird derzeit von der FMH und den Tarifpartnern weiterbearbeitet.
Um die Auswirkungen dieser neuen Regelung auf die verschiedenen Fachrichtungen und Praxissituationen besser beurteilen zu können, führt die FMH eine Umfrage bei ihren Mitgliedern durch.

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Ständige Tarifkommission (STK): Bericht vom Juni 2026

Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTKAus dem Verband

Die Einführung eines neuen Tarifs nach 20 Jahren verändert das Gefüge und die Prozesse. Die Ständige Tarifkommission erhält derzeit viele Anfragen zu Fällen, in denen Versicherer erbrachte Leistungen in Frage stellen oder bestreiten. Oft lassen sich die Missverständnisse klären, und wir können Sie dabei unterstützen.

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AL-Höchstgrenze im TARDOC ab 1. Januar 2027

Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTK

In den vergangenen Tagen hat die vom Bundesrat vorgesehene Höchstgrenze für ärztliche Leistungen (AL-Höchstgrenze) zu zahlreichen Fragen und teilweise zu erheblicher Verunsicherung geführt.

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TARDOC-Revision 2027 und 2028

Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTK

TARDOC ist – im Gegensatz zum früheren TARMED – ein revisionsfähiger Tarif.
Ende Februar informierte die nationale Tariforganisation OAAT die Tarifpartner - und damit auch die FMH sowie die Fachgesellschaften - über die Ergebnisse des ersten Antragsverfahrens. Die entsprechenden Anträge wurden im Frühjahr 2025 eingereicht und betreffen die erste Tarifrevision, die ab 2027 wirksam werden soll.

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Krankenkassen befragen Patientinnen und Patienten zur Dauer der Konsultation

Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTK

Die Ärztegesellschaft des Kantons Genf (AMGE) hat ihre Mitglieder darüber informiert, dass mehrere Patientinnen und Patienten von ihren Krankenkassen (mehrheitlich Assura und Groupe Mutuel) telefonisch zur Dauer der Konsultation bei ihren Psychiaterinnen bzw. Psychiatern oder Hausärztinnen bzw. Hausärzten befragt wurden.

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Ständige Tarifkommission (STK): Informationen zu TARDOC und TARPSY

Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTK

  1. Schulungsunterlagen, Übersichtslisten für Tarifpositionen und weiterführende Informationen
  2. Angabe des Tessinercodes im TARDOC
  3. Übergangslösung für die Vergütung von IV-Berichten in TARDOC

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Ständige Tarifkommission (STK): Beitritt zu den nationalen Tarifstrukturverträgen TARDOC KVG und TARDOC UVG/IVG/MVG

Dr. med. Rosilla Bachmann-Heinzer | FMPPSTK

Um ab dem 1. Januar 2026 über TARDOC und Ambulante Pauschalen abrechnen zu können, müssen Sie den entsprechenden Verträgen bis Ende 2025 beitreten. Weitere Informationen zum Vertragsbeitritt und zu TARDOC finden Sie im Beitrag der STK.

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