Vorteile einer Mitgliedschaft

Mit Ihrer Mitgliedschaft in der SGPP profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: persönlich, fachlich und berufspolitisch. Gleichzeitig stärken Sie unsere Fachgesellschaft und tragen aktiv zur Weiterentwicklung der Psychiatrie und Psychotherapie in der Schweiz bei.

zum Mitgliedschafts-Antrag

Vorteile:

Kostenlose Dienstleistungen

  • Unterstützung bei Rückforderungsbegehren oder Zahlungsverweigerungen von Krankenkassen
  • Beratung bei Problemen mit Versicherungen (Krankenkasse, IV, Taggeld) und bei Tariffragen
  • Anerkennung der obligatorischen Fortbildungen
  • Teilnahme an (Online-)Fortbildungsveranstaltungen der SGPP (z. B. TARDOC Schulungen)
  • Kostenloser Eintrag auf der Online-Plattform Doc.24.ch für die schweizweite Suche nach Psychiater:innen

Politische Stimme und News

  • Die SGPP vertritt die Interessen der Psychiater:innen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Je mehr Mitglieder in der Fachgesellschaft organisiert sind, umso stärker können wir unseren Anliegen Gehör verschaffen.
  • Regelmässige Zustellung des Online-Newsletters mit relevanten berufspolitischen Infos.
  • Medienspiegel zum aktuellen Geschehen in der Schweiz.

Reduzierte Tarife

Beitragsreglement

Reglement als PDF herunterladen

Jahresbeitrag

  • CHF 600.– für ordentliche Mitglieder
  • CHF 400.– für angestellte Ärzte in unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • kostenlos für Assistentenmitglieder
  • kostenlos für Passivmitglieder

Sonderkonditionen

  • für Mitglieder mit Teilpensen
  • für Mitgliederpaare im selben Haushalt
  • für Doppelmitglieder SGPP / SGKJPP

SGPP-Empfehlungsprogramm

Mitglied anwerben und CHF 200.– erhalten.

Überzeugen Sie Kolleg:innen von einer Mitgliedschaft bei der SGPP und sichern Sie sich eine Prämie:
Für jedes ordentliche Mitglied mit Facharzttitel, das auf Ihre Empfehlung hin der SGPP beitritt, erhalten Sie zu Beginn des neuen Kalenderjahres CHF 200.– überwiesen.

So funktioniert’s:

  • Das neue Mitglied gibt bei der Anmeldung im Mitgliederantrag Ihren Namen als Referenz an.
  • Alternativ kann auch eine kantonale Fachgesellschaft oder eine SGPP-angegliederte Organisation angegeben werden.
  • Die Prämien werden jeweils zu Jahresbeginn ausbezahlt – an die im Antrag genannte Person oder Organisation.

Jetzt weiterempfehlen und gemeinsam die Fachgemeinschaft stärken!