Mitgliederantrag

Wer SGPP-Mitglied werden möchte, muss ein Aufnahmegesuch an die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie richten. Der Vorstand wird an seiner nächsten Sitzung über neue Anträge befinden. Der Entscheid über die Aufnahme wird den Antragstellern so rasch wie möglich schriftlich mitgeteilt.

Für die Mitgliedschaft benötigen Sie …

  • … die «Global Location Number» (MEDREG)
  • … ein aktuelles CV
  • … ggf. Nachweise zu Arbeitsverhältnissen
     

Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Die «Global Location Number» finden Sie im Medizinalberuferegister (MEDREG)

Abweichende Rechnungsadresse:

Die Mitgliederkategorien sind in unseren Statuten geregelt.
Die Mitgliederbeiträge sind in unserem Beitragsreglement geregelt.

Informationen

Ordentliche Mitglieder müssen über einen eidgenössischen Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie verfügen.
Ordentliche Mitglieder bezahlen einen von der DV festgelegten Jahresbeitrag von Fr. 600.-. In diesem Beitrag inbegriffen ist das obligatorische Abonnement für den Newsletter. In diesem Beitrag ist der Mitgliederbeitrag an die Dachorganisation der psychiatrisch psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte der Schweiz FMPP enthalten.

Doppelmitglieder SGPP und SGKJPP bezahlen in ihrer Hauptgesellschaft den vollen Mitgliederbeitrag und in der zweiten Gesellschaft den halben Mitgliederbeitrag.

Mitglieder mit unselbstständiger Tätigkeit müssen eine Bestätigung der Klinik einreichen.
Mitglieder, die hauptberuflich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (sogenannte „angestellte“ Mitglieder) bezahlen einen von der DV festgelegten reduzierten Jahresbeitrag von Fr. 400.–. Chefärzt:innen und leitende Ärzt:innen bezahlen den vollen Jahresbeitrag von Fr. 600.–.

Assistentenmitglieder müssen eine Bestätigung der Klinik einreichen.
Assistent:innen bezahlen keinen Jahresbeitrag.


Informationen

Angestellte, beitragspflichtige Mitglieder mit einem 40% -Pensum und weniger (ohne zusätzliche eigene Praxis) und frei praktizierende Mitglieder, deren nachgewiesenes AHV-pflichtiges Einkommen CHF 50'000.– pro Jahr nicht übersteigt, bezahlen den halben Jahresbeitrag. Der Nachweis (medisuisse) muss mit dem Antragsformular eingereicht werden.


Informationen

Der Jahresbeitrag reduziert sich um CHF 200.– wenn die Partnerin/der Partner ebenfalls Mitglied der SGPP und im selben Haushalt wohnhaft ist.


Informationen

Wurde Ihnen eine Mitgliedschaft bei der SGPP von einem anderen Mitglied der SGPP oder von einer Organisation (z. B. kantonale Gesellschaft, angegliederte Gesellschaft, Schwerpunktgesellschaft oder Klinik) empfohlen?


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