Mitgliederantrag

Die GLN-Nr. finden Sie im MEDREG

Korrespondenzadresse

Falls die Rechnungsadresse von der Hauptadresse abweicht, diese bitte hier angeben:

Mitgliederkategorie

Die Mitgliederkategorien sind in unseren Statuten geregelt.

Assistenzmitglieder müssen eine Bestätigung der Klinik einreichen. 

Art. 3.1 Beitragsreglement
Angestellte, beitragspflichtige Mitglieder mit einem 40% -Pensum und weniger (ohne zusätzliche eigene Praxis) und frei praktizierende Mitglieder, deren nachgewiesenes AHV-pflichtiges Einkommen CHF 50'000.- pro Jahr nicht übersteigt, bezahlen den halben Jahresbeitrag. Der Nachweis (medisuisse) muss mit dem Antragsformular eingereicht werden.

Art. 3.1 Beitragsreglement, Abs.1:
Mitglieder, die hauptberuflich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (sogenannte „angestellte“ Mitglieder) bezahlen einen von der DV festgelegten reduzierten Jahresbeitrag von Fr. 400.-. Chefärzt:innen und leitende Ärzt:innen bezahlen den vollen Jahresbeitrag von Fr. 600.-.

Doppelmitglieder SGPP und SGKJPP bezahlen in ihrer Hauptgesellschaft den vollen Mitgliederbeitrag (CHF 600.-) und in der zweiten Gesellschaft den halben Mitgliederbeitrag (CHF 300.-).

Der Jahresbeitrag reduziert sich um CHF 200.- wenn die Partnerin/der Partner ebenfalls Mitglied der SGPP und im selben Haushalt wohnhaft ist. Bitte den vollständigen Name des/der PartnerIn angeben: 

Die Mitgliederbeiträge sind in unserem Beitragsreglement geregelt.

Der Vorstand der SGPP wird an seiner nächsten Sitzung über Ihren Antrag befinden. Der Entscheid über die Aufnahme wird Ihnen so rasch wie möglich schriftlich mitgeteilt.

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