Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) ist in Zusammenarbeit mit dem SIWF für die Anerkennung sowie für die Ein- und Umteilung der Weiterbildungsstätten zuständig.

Die Weiterbildungsstätten werden nach verschiedenen Kriterien eingeteilt:

  • nach dem Setting (ambulant oder stationär),

  • nach dem klinischen Weiterbildungsangebot (Psychiatrie und Psychotherapie oder psychiatrischem Schwerpunkt)

  • sowie nach ihrer Grösse.

Eine aktuelle Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in der Schweiz ist im SIWF-Register abrufbar.

Die SGPP weist darauf hin, dass gemäss Ziffer 2.1.2 des Weiterbildungsprogramms Psychiatrie und Psychotherapie bis zu drei Jahre Weiterbildung an Weiterbildungsstätten, die in einem Schwerpunkt anerkannt sind, für den Erwerb des Facharzttitels Psychiatrie und Psychotherapie angerechnet werden können. Die anerkannten psychiatrischen Schwerpunkt-Weiterbildungsstätten sind im Register des SIWF aufgeführt.

Ein wichtiger Hinweis für die Suche nach Weiterbildungsstätten in einem der vier Schwerpunkte (Alterspsychiatrie und -psychotherapie; Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie; Forensische Psychiatrie und Psychotherapie; Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen): Bei der Eingabe im Register genügt es, nach dem jeweiligen Schwerpunkt zu suchen, damit die dafür anerkannten Institutionen angezeigt werden. Man kann auch einfach Psychiatrie im Feld «Fachgebiet (Schwerpunkt)» eingeben.

Weiterbildungsstättenkommission

Funktion

Name

Präsident

Rainer Krähenmann

Mitglied

Sacha Celik

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