Facharztprüfung

Das Bestehen der Facharztprüfung (FAP) ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie.

Seit dem  1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Die Fachgesellschaft organisiert die Prüfung und legt – unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihres Fachgebietes – das Prüfungsziel, die Prüfungsart sowie die Bewertungskriterien fest. Sie arbeitet zu diesem Zweck ein Prüfungsreglement aus, das Bestandteil des Weiterbildungsprogramms ist.  

Die Facharztprüfung besteht aus zwei Teilen:

Prüfungsgebühren

  • Facharztprüfung 1. Teil: CHF 600.00
  • Facharztprüfung 2. Teil: CHF 900.00

Kontakt Sekretariat : sgppnoSpam@psychiatrie.noSpamch

Prüfungskommission

Funktion

Name

Präsident

Jochen Mutschler

Mitglied, Verantwortliche Sektor l - Westschweiz (Genf)

Alexandre Wullschleger

Mitglied, Verantwortliche Sektor ll - Tessin (Lugano)

Francesca Domenghini

Mitglied, Verantwortliche Sektor lll - Deutschschweiz (Bern)

Franz Caduff

Mitglied, Verantwortliche Sektor lV - Deutschschweiz (Zürich)

Thomas Maier

Mitglied, Verantwortlicher Sektor V - Deutschschweiz (Solothurn)

Beat Nick

Mitglied

André Kuntz

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