Facharztprüfung 1. Teil

Der erste Teil der Facharztprüfung (FAP l) findet einmal zentral pro Jahr statt. Die Prüfung wird schriftlich nach dem Auswahl-Antworten-System durchgeführt (Multiple-Choice-Prüfung) und enthält mindestens 100 Fragen. Weitere Informationen:

Weiterbildungsprogramm (Prüfungsreglement Art. 4)  
Informationen zur FAP l 
Liste der empfohlenen Lehrbücher (in Bearbeitung)

Es empfiehlt sich den ersten Teil der Prüfung frühestens nach dem erfüllten Basismodul im vierten Weiterbildungsjahr zu absolvieren. 

Wer zur Facharztprüfung zugelassen ist und die Prüfungsgebühren bezahlt hat, erhält via Self-Assessment Zugang zu einer Überprüfungsfragen.

Link zur Modellprüfung
Anleitung Self-Assessment


Zulassungsbedingungen

Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Weiterbildungsordnung WBO, Art. 23).

Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten. Der Prüfungsanmeldung ist eine Kopie des Arztdiploms oder Anerkennung beizulegen.

Für die anerkennung ausländischer Arztdiplome zuständig:

Bundesamt für Gesundheit BAG, MEBEKO, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern
Tel. 058 462 94 83 | mebekonoSpam@bag.admin.noSpamch

FAP I 2024

Datum

Donnerstag, 27. Juni 2024

Ort

Bern

Prüfungsgebühr

CHF 600.-

Anmeldefrist

Mittwoch, 10. April 2024, 16:00 Uhr   

FAP I 2024 Anmeldung

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