Reglemente

Lebenslange Fortbildung heisst, Wissen und beruflichen Kompetenz stetig zu aktualisieren.
Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels (Facharzttitel) und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.

Gemäss Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung und 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Wenn die Anforderungen des Fortbildungsprogramm (FBP) erfüllt werden, kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Die Gültigkeit eines Fortbildungsdiploms beträgt drei Jahre. 

Veranstaltungen, die von den Schwerpunktgesellschaften organisiert oder empfohlen werden, sind automatisch SGPP anerkannt (SGPP-Credits). Eine von der SGPP anerkannte Fortbildung gilt sowohl für den Schwerpunkt wie auch für den Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie.

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