Angegliederte Gesellschaften werden auf Antrag des Vorstandes durch die Delegiertenversammlung unter Beachtung der nachstehenden Kriterien aufgenommen:
- Sie verfolgen Ziele, die denen der SGPP entsprechen und vertreten im Rahmen der SGPP die aus ihrer Spezifität fliessenden Interessen.
- Sie haben ihre eigenen Statuten, die vom Vorstand der SGPP ratifiziert sein müssen.
- Sie bilden eine ärztliche Sektion mit einem Präsidenten, der SGPP-Mitglied ist.
( Art. 21 - SGPP Statuten )