Willkommen bei der SGPP

Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) ist die Fachgesellschaft der in der Schweiz tätigen Fachärzte und -ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie.

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Präsidium der Prüfungskommission (Subkommission der Ständigen Kommission Weiter- und Fortbildung SKWF) neu zu besetzen

Das Präsidium der Prüfungskommission (Subkommission der Ständigen Kommission Weiter- und Fortbildung SKWF ist neu zu besetzen. Zum Inserat

Die SGPP und die SGKJPP neu auf LinkedIn

Es war an der Zeit, dass auch die Schweizer Psychiatrie ihren Platz auf Social Media einnimmt. Seit Anfang Juni ist die SGPP mit «Psychiatrie Schweiz» auf LinkedIn vertreten, seit September auch die SGKJPP mit «Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie» («Swiss Society for Child and Adolescent Psychiatry and Psychotherapy».)

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Neue Behandlungsempfehlungen der SGPP für die medizinische Behandlung mit Psychedelika

Die SGPP hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen psychiatrischen Fachgesellschaften der Schweiz breit abgestützte und aktuelle Behandlungsempfehlungen zur Anwendung von Psychedelika (auch Halluzinogene genannt) in der psychiatrischen Therapie veröffentlicht.

Zu den Behandlungsempfehlungen

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Bundesrats-Bericht zur psychischen Gesundheit ist zu vage - Medizinische Fachverbände fordern konkrete Verbesserungen in Versorgung und Finanzierung

Bern, 12. September 2024: Die Psychiatrieverbände SGPP, SGKJPP und SMHC erachten den 
jüngst veröffentlichten Bericht des Bundesrats zur psychischen Gesundheit der Schweizer 
Bevölkerung als unzureichend und mangelhaft und nehmen diesen zum Anlass, um auf die 
wahren Versorgungsmissstände hinzuweisen. 
Zur Medienmitteilung

Bericht des Bundesrates

SGPP-Empfehlungen für die Prävention von freiheitsbeschränkenden Massnahmen in der Psychiatrie

Die «Fürsorgerische Unterbringung» (FU), «bewegungseinschränkende Massnahmen» (BEM) sowie «Behandlungen ohne Zustimmung» (BOZ) im medizinischen Kontext sind für alle Beteiligten ethisch und rechtlich herausfordernd. Seit der Totalrevision des Zivilgesetzbuchs der Schweiz (2013) liegen neben einer Evaluation der Bestimmungen zur FU (Bundesamt für Justiz, 2022), jährlichen Auswertungen der medizinischen Statistik (OBSAN), Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW, 2015) nun diese Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) vor. Zu den SGPP-Empfehlungen

Aktualisierte Behandlungsempfehlungen zu Angsterkrankungen

Die aktualisierten Behandlungsempfehlungen zu Angsterkrankungen sind publiziert. Die Kurzversion ist anfangs April im Swiss Medical Forum erschienen.

Zur Kurzversion 

Zur Langversion 

Neues Positionspapier der SGPP: Freiheitsbeschränkende Massnahmen

Notfallpsychiaterinnen und Notfallpsychiater sind mit komplexen und anspruchsvollen Situationen konfrontiert. Sie verantworten neben einvernehmlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Interventionen im Notfall auch solche ohne Zustimmung der betroffenen Person. Dabei müssen sie ein Gleichgewicht zwischen Fürsorgepflicht und Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen finden.

Lesen Sie hier weiter 

Artikel in der NZZ: Er ist völlig am falschen Ort

Interview mit Erich Seifritz über die Versorgung von Langzeitpatienten in der Psychiatrie.

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Quelle: NZZ vom 09.04.2024

Artikel in der Säz: Dringender Handlungsbedarf beim Mangel an Psychopharmaka

Der Mangel an Psychopharmaka beeinträchtigt zunehmend die Behandlungssicherheit und -qualität in der psychiatrischen Versorgung. 

Lesen Sie hier den Artikel 

Anordnungsmodell: Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit

Wir haben einen «Briefkasten» eingerichtet, damit Sie uns unkompliziert Ihre Erfahrungen mitteilen können, die Sie mit dem Anordnungsmodell machen. Ob positives Feedback, Verbesserungsvorschlag, Fehlerhinweise oder generelle Bemerkungen: Hier im Mitgliederbereich gelangen Sie zum Formular. Diese Melde-Plattform soll dazu beitragen, dass wir rechtzeitig den Handlungsbedarf erkennen und uns für Verbesserungen einsetzen können.

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